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RE: Справка о несудимости для выезжающих из Германии Просматривают 1: [гостей - 1]
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Сообщения темы: RE: Справка о несудимости для выезжающих из Германии
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Справка о несудимости для выезжающих из Германии 07.05.2008 07:17
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Wo bekommt man ein Fьhrungszeugnis? Das Fьhrungszeugnis muss man persцnlich bei der цrtlichen Meldebehцrde (Bьrgerbьro) beantragen. Dabei muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Daneben kann aber auch die gesetzliche Vertretungsperson - z. B. bei Minderjдhrigen - einen Antrag stellen.
Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmдchtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwдltin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der Antrag stellenden Person ein Fьhrungszeugnis beantragen kann. Bei der Meldebehцrde werden Ihre Personalien in das Antragsformular aufgenommen und gegen Gebьhr amtlich bescheinigt. Der Antrag wird dann dem Bundeszentralregister nach Bonn ьbersandt, wo das Fьhrungszeugnis ausgestellt wird.
Das Privatfьhrungszeugnis wird Ihnen mit der Post an die angegebene Privatadresse, die im Einzelfall auch von der Meldeadresse abweichen kann, zugesandt.
In welchen Fдllen muss das Fьhrungszeugnis mit "Ьberbeglaubigung" oder daneben noch mit "Apostille" versehen werden? Wenn das Fьhrungszeugnis (Belegart N) im Ausland, zum Beispiel bei einer auslдndischen Behцrde, vorgelegt werden soll, wird oftmals verlangt, dass das Fьhrungszeugnis mit einer Unterschrift sowie einer "Ьberbeglaubigung" versehen wird. Dieses Verfahren muss zusдtzlich formfrei beim Bundeszentralregister beantragt werden und kostet zusдtzlich 13,- Euro. In einigen Lдndern wird darьber hinaus neben der "Ьberbeglaubigung" eine "Apostille" verlangt, die vom Bundesverwaltungsamt in Kцln zusдtzlich nach der "Ьberbeglaubigung" auf dem Fьhrungszeugnis angebracht wird. Es empfiehlt sich deshalb, dies gleich bei der Beantragung des Fьhrungszeugnisses im Bьrgerbьro zu sagen, damit der Antrag gesondert mit den entsprechenden Zusatzangaben an den Sachbereich "Internationale Rechtshilfe" beim Bundeszentralregister geschickt werden kann.
Wie lange gilt ein Fьhrungszeugnis? Aus dem Fьhrungszeugnis kann man ersehen, welche Eintragungen das Zentralregister am Ausstellungstag enthдlt. Natьrlich kцnnen danach andere Verurteilungen hinzu gekommen oder nach Tilgung (Lцschung) fortgefallen sein.
Deshalb kann ein frьher oder spдter erteiltes Fьhrungszeugnis im Inhalt abweichen. Ьblicherweise werden aber fьr einen Zeitraum von ca. 3 Monaten nach der Ausstellung die Fьhrungszeugnisse allgemein anerkannt. Wenn mehr Zeit verstrichen ist, wird meist ein neues, aktuelles Fьhrungszeugnis verlangt, das dann wieder neu beantragt werden muss.
Konnten Ihre Fragen nicht beantwortet werden, stehen wir Ihnen telefonisch unter +49 (0)228 99 410 - 4 0 zur Verfьgung. Fragen zur Beantragung von Fьhrungszeugnissen aus dem Ausland sowie zu Ьberbeglaubigungen werden innerhalb unserer Servicezeiten von Montag bis Freitag 9 - 11 Uhr sowie Montag bis Donnerstag 13:30 - 15 Uhr unter +49 (0)228 99 410 - 56 68 beantwortet.
Bei persцnlichem Erscheinen: Bundesamt fьr Justiz Besucherservice Adenauerallee 99 – 103 53113 Bonn
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RE: Справка о несудимости для выезжающих из Германии 07.05.2008 07:27
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Исправление!
satfriesen писал(а): Wo bekommt man ein Fuhrungszeugnis? Das Fuhrungszeugnis muss man personlich bei der ortlichen Meldebehorde (Burgerburo) beantragen. Dabei muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Daneben kann aber auch die gesetzliche Vertretungsperson - z. B. bei Minderjahrigen - einen Antrag stellen.
Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmachtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwaltin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der Antrag stellenden Person ein Fuhrungszeugnis beantragen kann. Bei der Meldebehorde werden Ihre Personalien in das Antragsformular aufgenommen und gegen Gebuhr amtlich bescheinigt. Der Antrag wird dann dem Bundeszentralregister nach Bonn ubersandt, wo das Fuhrungszeugnis ausgestellt wird.
Das Privatfuhrungszeugnis wird Ihnen mit der Post an die angegebene Privatadresse, die im Einzelfall auch von der Meldeadresse abweichen kann, zugesandt.
In welchen Fallen muss das Fuhrungszeugnis mit "Uberbeglaubigung" oder daneben noch mit "Apostille" versehen werden? Wenn das Fuhrungszeugnis (Belegart N) im Ausland, zum Beispiel bei einer auslandischen Behorde, vorgelegt werden soll, wird oftmals verlangt, dass das Fuhrungszeugnis mit einer Unterschrift sowie einer "Uberbeglaubigung" versehen wird. Dieses Verfahren muss zusatzlich formfrei beim Bundeszentralregister beantragt werden und kostet zusatzlich 13,- Euro. In einigen Landern wird daruber hinaus neben der "Uberbeglaubigung" eine "Apostille" verlangt, die vom Bundesverwaltungsamt in Koln zusatzlich nach der "Uberbeglaubigung" auf dem Fuhrungszeugnis angebracht wird. Es empfiehlt sich deshalb, dies gleich bei der Beantragung des Fuhrungszeugnisses im Burgerburo zu sagen, damit der Antrag gesondert mit den entsprechenden Zusatzangaben an den Sachbereich "Internationale Rechtshilfe" beim Bundeszentralregister geschickt werden kann.
Wie lange gilt ein Fuhrungszeugnis? Aus dem Fьhrungszeugnis kann man ersehen, welche Eintragungen das Zentralregister am Ausstellungstag enthalt. Naturlich konnen danach andere Verurteilungen hinzu gekommen oder nach Tilgung (Loschung) fortgefallen sein.
Deshalb kann ein fruher oder spater erteiltes Fuhrungszeugnis im Inhalt abweichen. ublicherweise werden aber fur einen Zeitraum von ca. 3 Monaten nach der Ausstellung die Fьhrungszeugnisse allgemein anerkannt. Wenn mehr Zeit verstrichen ist, wird meist ein neues, aktuelles Fuhrungszeugnis verlangt, das dann wieder neu beantragt werden muss.
Konnten Ihre Fragen nicht beantwortet werden, stehen wir Ihnen telefonisch unter +49 (0)228 99 410 - 4 0 zur Verfьgung. Fragen zur Beantragung von Fьhrungszeugnissen aus dem Ausland sowie zu Ьberbeglaubigungen werden innerhalb unserer Servicezeiten von Montag bis Freitag 9 - 11 Uhr sowie Montag bis Donnerstag 13:30 - 15 Uhr unter +49 (0)228 99 410 - 56 68 beantwortet.
Bei persцnlichem Erscheinen: Bundesamt fьr Justiz Besucherservice Adenauerallee 99 – 103 53113 Bonn
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